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   OLG Karlsruhe, 09.01.1986 - 16 UF 117/85   

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OLG Karlsruhe, 09.01.1986 - 16 UF 117/85 (https://dejure.org/1986,2032)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.01.1986 - 16 UF 117/85 (https://dejure.org/1986,2032)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Januar 1986 - 16 UF 117/85 (https://dejure.org/1986,2032)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 242, 387, 1360a; ZPO §§ 103 ff, 767
    Kosten und Gebühren; Prozeßkostenvorschuß und Kostenerstattung im Falle einer Kostenteilung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 103

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenvorschuß; Erstattungsanspruch; Kostenteilung; Anrechnung

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 376
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.04.1971 - IV ZR 16/70

    Rückforderung des Prozeßkostenvorschusses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.1986 - 16 UF 117/85
    Das ist dann der Fall, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Berechtigten wesentlich gebessert haben, oder wenn die Rückzahlung sonst der Billigkeit entspricht (BGHZ 56, 92, 95 = FamRZ 1971, 360, 361; 94, 316 = FamRZ 1985, 802 = EzFamR BGB § 1360a Nr. 2 = BGHF 4, 1026).

    Auch unter Billigkeitsgesichtspunkten entsteht nicht allein dadurch eine Rückzahlungsverpflichtung, daß der Empfänger des Vorschusses in dem Rechtsstreit ganz oder teilweise unterlegen ist; es müssen vielmehr noch weitere Umstände hinzutreten, die die Rückzahlung als billig erscheinen lassen (BGHZ 56, 92, 95 = FamRZ 1971, 360, 361; 94, 316 = FamRZ 1985, 802 = EzFamR BGB § 1360a Nr. 2 = BGHF 4, 1026).

    Das reicht als Billigkeitsgesichtspunkt aber nicht aus: Ebenso wie bei dem Problem der Rückforderung eines Prozeßkostenvorschusses ist auch hier zu verlangen, daß außer der Kostenentscheidung noch weitere Umstände vorliegen, die eine Anrechnung auf den Erstattungsanspruch als billig erscheinen lassen (vgl. BGHZ 56, 92, 95 = FamRZ 1971, 360, 361; 94, 316 = FamRZ 1985, 802 = EzFamR BGB § 1360a Nr. 2 = BGHF 4, 1026).

  • KG, 09.09.1993 - 16 UF 3234/93

    Sorgerecht; Scheidung; Eltern; Gemeinsam; Aufenthaltsbestimmungsrecht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.1986 - 16 UF 117/85
    Das ist dann der Fall, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Berechtigten wesentlich gebessert haben, oder wenn die Rückzahlung sonst der Billigkeit entspricht (BGHZ 56, 92, 95 = FamRZ 1971, 360, 361; 94, 316 = FamRZ 1985, 802 = EzFamR BGB § 1360a Nr. 2 = BGHF 4, 1026).

    Auch unter Billigkeitsgesichtspunkten entsteht nicht allein dadurch eine Rückzahlungsverpflichtung, daß der Empfänger des Vorschusses in dem Rechtsstreit ganz oder teilweise unterlegen ist; es müssen vielmehr noch weitere Umstände hinzutreten, die die Rückzahlung als billig erscheinen lassen (BGHZ 56, 92, 95 = FamRZ 1971, 360, 361; 94, 316 = FamRZ 1985, 802 = EzFamR BGB § 1360a Nr. 2 = BGHF 4, 1026).

    Das reicht als Billigkeitsgesichtspunkt aber nicht aus: Ebenso wie bei dem Problem der Rückforderung eines Prozeßkostenvorschusses ist auch hier zu verlangen, daß außer der Kostenentscheidung noch weitere Umstände vorliegen, die eine Anrechnung auf den Erstattungsanspruch als billig erscheinen lassen (vgl. BGHZ 56, 92, 95 = FamRZ 1971, 360, 361; 94, 316 = FamRZ 1985, 802 = EzFamR BGB § 1360a Nr. 2 = BGHF 4, 1026).

  • BGH, 15.11.1951 - IV ZR 72/51

    Aufrechnung gegen Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.1986 - 16 UF 117/85
    Grundsätzlich kann mit der Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO auch ein Kostenfestsetzungsbeschluß angegriffen werden (BGHZ 3, 381).
  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 70/72

    Berücksichtigung des Wertes einer von vornherein unzulässigen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.1986 - 16 UF 117/85
    Der geleistete Prozeßkostenvorschuß ist in einem solchen Falle zu verrechnen (OLG Hamburg MDR 1973, 51; OLG Nürnberg NJW 1973, 370; OLG Stuttgart Justiz 1978, 107).
  • OLG Hamburg, 02.10.1972 - 8 W 222/72
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.1986 - 16 UF 117/85
    Der geleistete Prozeßkostenvorschuß ist in einem solchen Falle zu verrechnen (OLG Hamburg MDR 1973, 51; OLG Nürnberg NJW 1973, 370; OLG Stuttgart Justiz 1978, 107).
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 79/06

    Voraussetzungen der Anrechnung eines unstreitig geleisteten

    Einer in dieser Fallkonstellation an sich möglichen Anrechnung des Prozesskostenvorschusses auf den Kostenerstattungsanspruch - weil der Vorschussgeber die Kosten andernfalls zweimal zahlen müsste (vgl. hierzu OLG Köln FamRZ 2006, 218; OLG Karlsruhe FamRZ 1986, 376, 377; OLG Koblenz JurBüro 1985, 1254; OLG Celle FamRZ 1985, 731, 732) - steht hier aber entgegen, dass der Vorschuss allein für das erstinstanzliche Verfahren gezahlt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 638).

    cc) Eine dritte Ansicht geht dahin, dass der Prozesskostenvorschuss nur insoweit zu berücksichtigen ist, als die Summe aus Erstattungsbetrag und Vorschuss den Gesamtbetrag der den Vorschussempfänger betreffenden Kosten übersteigt (OLG Bamberg FamRZ 1999, 724 und FamRZ 1997, 1417 [LS]; OLG Celle [17. Zivilsenat] OLGR 1997, 243, 244; OLG Frankfurt OLGR 2005, 278, 279; FuR 2001, 523 und JurBüro 1992, 246; OLG Hamm FamRZ 1999, 728; KG NJW-RR 2002, 140 und FamRZ 1987, 1064; OLG Karlsruhe FamRZ 1986, 376; OLG Koblenz JurBüro 1985, 1254 f. und 1982, 448; OLG Nürnberg FuR 2002, 287, 288; EzFamRaktuell 2000, 101 f. und FamRZ 1999, 1217, 1218; Stein/Jonas/Bork aaO § 104 Rdn. 22; Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber aaO § 127 a ZPO Rdn. 11; Dose Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen 2. Aufl. Rdn. 121; Staudinger/Voppel BGB [2007] § 1360 a Rdn. 95; Palandt/Brudermüller BGB 68. Aufl. § 1360 a Rdn. 21).

  • OLG Stuttgart, 12.06.1987 - 8 WF 13/87

    Zivilprozessrechtliche Ausgestaltung der Berücksichtigung des

    Die Zweifelsfrage, ob der Prozeßkostenvorschuß primär auf die durch den Erstattungsanspruch nicht gedeckten Kosten des Vorschu- ßempfängers zu verrechnen ist (OLG Karlsruhe JurBüro 1981, 1575, und - eingehend - FamRZ 1986, 376), ob die Verrechnung anteilig entsprechend der Kostenverteilung in dem Urteil zu geschehen hat (OLG Celle FamRZ 1985, 731), oder ob der Vorschußbetrag regelmäßig in vollem Umfange auf den Kostenerstattungsanspruch anzurechnen ist, wird von dem Senat in dem letzteren Sinne entschieden.

    Dies läßt sich nach Auffassung des Senats nicht mit der unterhaltsrechtlichen Natur des Vorschusses rechtfertigen, wie die Antragsgegnerin im Anschluß an das Oberlandesgericht Karlsruhe (FamRZ 1986, 376) geltend macht.

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2005 - 10 WF 32/04

    Berücksichtigung eines gemäß § 1360a Abs. 4 BGB unstreitig gezahlten

    Nach einer anderen Auffassung soll der Prozesskostenvorschuss vorrangig auf die eigenen Prozesskosten des Empfängers verrechnet werden können: eine Anrechnung komme nur insoweit in Betracht, als der Vorschuss und der Erstattungsanspruch die tatsächlich entstandenen Prozesskosten des Vorschussempfängers übersteigen (vgl. OLG Nürnberg FuR 2002, 287f; KG NJW-RR 2002, 140f; OLG Bamberg FamRZ 1999, 724f; OLG Nürnberg MDR 1999, 506; OLG Hamm FamRZ 1999, 728; OLG Celle OLGR 1997, 243f; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1992, 246f; OLG Karlsruhe FamRZ 1986, 376f; KG FamRZ 1987, 1064f; Palandt-Brudermüller, § 1360 a Rn. 21).
  • LG Landau/Pfalz, 04.07.1991 - 3 T 13/90

    Materiellrechtliche Einwendungen einer Partei dürfen im

    1988, 39 = JurBüro 1988, 497, u. OLG Karlsruhe, FamRZ 1986, 376, für unzutreffend, weil es dem unterhaltsrechtlichen Charakter des Prozeßkostenvorschusses nach §§ 1360 a Abs. 4, 1610 BGB widerspricht (zur unterhaltsrechtlichen Natur des Prozeßkostenvorschusses vgl. zuletzt BGHZ 110, 247).
  • OLG Zweibrücken, 12.02.1998 - 2 WF 134/97

    Anforderungen an die Änderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses;

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  • OLG Oldenburg, 02.03.1994 - 12 WF 22/94

    Rückzahlung eines Prozeßkostenvorschusses; Unterhaltsrechtliche Kriterien;

    Ein Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Prozeßkostenvorschusses setzt voraus, daß die Voraussetzungen für seine Gewährung nicht mehr vorliegen, insbesondere weil sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vorschußempfängers gebessert haben oder die Rückgewährung aus anderen Gründen billig erscheint (vgl. BGH a.a.O.) Für diese Prüfung ist im Kostenfestsetzungsverfahren kein Raum, so daß der geleistete Prozeßkostenvorschuß grundsätzlich nicht auf die nach der Kostenentscheidung zu erstattenden Kosten anzurechnen ist (vgl. dazu OLG Karlsruhe, RPfl.1981,408,409 und FamRZ 86, 376,377; KG …
  • KG, 10.03.1987 - 1 WF 6006/86

    Anrechnung eines früher geleisteten Prozesskostenvorschusses auf einen

    Vielmehr schließt sich der Senat insoweit unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung der Auffassung an, daß eine Anrechnung des geleisteten Prozeßkostenvorschusses nur dann stattfindet, wenn und soweit der Prozeßkostenvorschuß und der Kostenerstattungsanspruch des Vorschußempfängers zusammen die dieser Partei entstandenen Kosten übersteigen (OLG Karlsruhe JurBüro 1981, 1575; FamRZ 1986, 376; OLG Koblenz JurBüro 1982, 448; OLG Köln KostRspr.
  • OLG Oldenburg, 04.01.1990 - 12 WF 148/89

    Kostenerstattung, Kostenvorschuß, Kostenerstattungsverfahren, Kostenverrechnung

    Die vom Beklagten an die Klägerin gezahlten Vorschüsse sind - ihrem unterhaltsrechtlichen Zweck entsprechend - zunächst auf den Teil der Kosten anzurechnen, die der Vorschußempfänger selbst zu tragen hat (OLG Karlsruhe AnwBl. 1981, 455; FamRZ 1986, 376; Zöller/Philippi Rdn. 14 zu § 621 f ZPO).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.01.1986 - 2 UF 266/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2843
OLG Zweibrücken, 16.01.1986 - 2 UF 266/85 (https://dejure.org/1986,2843)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.01.1986 - 2 UF 266/85 (https://dejure.org/1986,2843)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Januar 1986 - 2 UF 266/85 (https://dejure.org/1986,2843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 323, 719, 775
    Verfahrensrecht; Abänderungsverfahren; Wirkung eines vorläufig vollstreckbaren Abänderungsurteils (hier: nachehelicher Unterhalt); Unterhaltsabänderung; vorläufige Vollstreckbarkeit; einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Titel; Vollstreckbarkeit ; Einstellung; Abänderungsurteil; Künftige Leistungen; Wiederaufnahmeverfahren; Einspruch ; Rechtsmittel ; Arrestbefehl; Nachverfahren; Berufungsgericht; Einstweilige Verfügung; Vorläufige Vollstreckbarkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 775

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 376
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 08.10.1986 - 2 UF 266/85
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.01.1986 - 2 UF 266/85
    Hinweis Die zulässige Berufung der Beklagten führte weitgehend zum Erfolg: Der Kläger ist mit seinem Abänderungsbegehren nur insoweit durchgedrungen, als er eine Ermäßigung des bisher in Höhe von 97, 24 DM geschuldeten Krankenvorsorgeunterhalts auf 33, 18 DM verlangen kann; im übrigen erwies sich sein Abänderungsbegehren als unbegründet (OLG Zweibrücken, Urteil vom 8. Oktober 1986 - 2 UF 266/85 - FamRZ 1986, 1214).
  • OLG Hamburg, 29.09.2008 - 2 UF 16/08

    Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Herabsetzung der titulierten

    Wird in einem Abänderungsurteil nach § 323 ZPO die bisher titulierte Unterhaltsforderung ermäßigt, gibt dies im Umfang der Ermäßigung einen Einstellungsgrund nach § 775 Nr. 1 ZPO OLG Zweibrücken, FamRZ 1986, 376 ; OLG Celle, FamRZ 1985; OLG Koblenz, FamRZ 1985, 819; Zöller/Stöber, ZPO , 26, Aufl., § 775 , Rdn. 4 a; Baumbach/Hartmann, ZPO , 66. Aufl., § 775 , Rdn. 11; Musielak/Lackmann, ZPO , 6. Aufl., § 775 Rdn. 4 - soweit der bisherige Titel durch das Abänderungsurteil bestätigt wird, greift § 775 ZPO allerdings nicht ein: OLG Celle, NRW-RR 2001, 799: OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 859).
  • AG Hannover, 07.03.2001 - 608 F 7444/00

    Zwangsvollstreckungsrechtliche Durchsetzung von nachehelichem Ehegattenunterhalt;

    Wird durch eine Abänderungsklage nach § 323 ZPO der frühere Titel hinsichtlich der Leistungsverpflichtung herabgesetzt, nimmt das Abänderungsurteil dem zugrundeliegenden Titel, zu dem nach §§ 795, 794 ZPO auch weitere Vollstreckungstitel wie der gerichtliche Vergleich gehören können, die Vollstreckbarkeit (OLG Zweibrücken FamRZ 1986, 376 ; Zöller-Stöber, 21. Aufl., § 775 Rz. 4).
  • OLG Zweibrücken, 08.10.1986 - 2 UF 266/85
    Hinweis Der Senat hat den Antrag des Klägers vom 14. Januar 1986, die Zwangsvollstreckung aus dem Ehescheidungsverbundurteil mit Wirkung ab dem 1. Oktober 1985 einstweilen einzustellen, soweit er zu einem höheren Elementarunterhalt als 344, 36 DM verurteilt worden ist, gegebenenfalls gegen Sicherheitsleistung, mit Beschluß vom 16. Januar 1986 (FamRZ 1986, 376) abgelehnt, weil hierfür das Rechtsschutzinteresse fehle.
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